Donnerstag, 26. Februar 2009

Salbei sollte in keiner Küche fehlen


Ich möchte auch gerne meine Rubrik "Lebensmittel, Kräuter, gesunde Küche" in unregelmäßiger Folge weiterführen, da eine gesunde Ernährung gerade für uns CED'ler eine entscheidende Rolle spielt.

Heute möchte ich den Salbei vorstellen. Sein botanischer Name Salvia officinalis leitet sich vom lateinischen "salvare" für "heilen" ab. Salbei wird seit Jahrtausenden als Heilmittel verwendet.

In der christlichen Symbolik gilt Salbei als Marienpflanze, nach dem Volksglauben wurde er jedoch für Liebeszauber verwendet. Die Indianer Nordamerikas benutzten die dortige Salbeigattung zum Räuchern, um zeremonielle Orte zu reinigen und zu weihen. Und schon seit der Antike wird Salbei gegen vielerlei Beschwerden wie Durchfall, Atemwegsinfekte, Rachenentzündungen, übermäßiges Schwitzen und Leberschwellungen eingesetzt.

Inhaltstoffe und Wirkung
Salbei ist reich an ätherischen Ölen wie Thujon, Cineol und Kampfer. Außerdem enthält er Gerbstoffe, Triterpene, Flavonoide und Steroide.

Salbei ist keimhemmend (speziell bei Bakterien und Pilzen), weshalb er für schlecht heilende, entzündete Wunden und Erkrankungen im Mund- und Rachenraum verwendet wird. Er regt Leber und Galle an und wirkt bei Fieber schweißtreibend, sonst schweißhemmend. Salbei soll bei Verstopfung, Durchfall und chronischen Ermüdungserscheinungen helfen und ein kreislaufanregendes Mittel sein.
Salbei wird äußerlich bei Halsschmerzen, Rachenentzündungen sowie bei Entzündungen der Mundschleimhaut, beispielsweise bei Prothesendruckstellen, und bei Mundgeruch angewendet.Die innerliche Anwendung erfolgt bei übermäßigem Schwitzen, Verdauungsbeschwerden und Appetitlosigkeit.

Salbei kann als Tee oder als spezielle Tinktur (zur äußeren Anwendung) genutzt werden. Mir geht es allerdings vorwiegend um die frischen Kräuter. Salbei lässt sich sehr gut im eigenen Garten ziehen. Ab Februar kann Salbei im Haus vorgezogen werden. Nach den letzten Nachtfrösten wird er ins Freiland gepflanzt, an eine sonnige Stelle mit kalkreichem, gut durchlüftetem Boden. Salbei läßt sich auch gut durch Stecklinge vermehren. Im Herbst wird der Salbei auf Handbreit über dem Boden zurück geschnitten und mit Reisig abgedeckt. Im Frühjahr wird das Reisig wieder entfernt, und der Salbei wird erneut zurück geschnitten.

In der Küche werden vornehmlich junge Blätter verwendet. Da Salbei eine große Würzkraft besitzt, sollte er nur sparsam eingesetzt werden. Typische Gerichte mit Salbei sind: Fleisch-, Fischgerichte, Hammel, Lamm, Ente, Leber, Blutwurst, Suppen (speziell Aalsuppe), Käsegerichte, Gans, Schweinefleisch, Würste, Aal, Leber, Kalb, Salat, dicke Bohnen, Erbsen und Hühnerleber.

Hinweis:
Bei längerer Anwendung ethanolischer Salbeiextrakte oder des ätherischen Öls sowie bei Überdosierung können Hitzegefühl, Herzrhythmusstörungen, Schwindelgefühle und Krämpfe auftreten. Diese entstehen aufgrund der toxischen Wirkung des Thujons, wenn es in höherer Dosierung verabreicht wird. Aus diesem Grund sollte Salbei nicht während der Schwangerschaft und nicht in hohen Dosierungen oder über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.

Dienstag, 24. Februar 2009

Rente oder Rehabilitation?

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft fast ein Viertel der Arbeitnehmer. Häufigster Grund sind mittlerweile psychische Erkrankungen (30 % der Fälle), wie Depressionen, und Rückenerkrankungen mit 20 %. Nur ein geringer Prozentsatz wird durch einen Unfall ausgelöst. Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist über den Arzt zu beantragen und durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Liegt dieses vor, führt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit automatisch zur Kündigung des Arbeitsplatzes.

Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren. In dieser Zeit müssen 3 Jahre lang Beiträge bezahlt worden sein oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden können. Der Versicherungsfall tritt bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit ein. Diese ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt von der Höhe des bisherigen Einkommens ab. Durchschnittlich werden 700 Euro pro Monat bei voller Erwerbsminderung bezahlt. Die volle Höhe wird nur bezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden pro Tag ist. Zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit wird die Rente zu 50 % gewährt. Besteht generell die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, wird keine Rente bezahlt. Der Betroffene ist dann gezwungen, sich eine andere Arbeit zu suchen oder arbeitslos zu melden.

Ab dem 01.01.2001 gilt die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte die vor dem 02.01.1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI.

Zu beachten ist dabei aber auch der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente", d.h. dass durch geeignete Maßnahmen medizinischer bzw. beruflicher Reha versucht wird, den vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zu finden. Über die Formen und Möglichkeiten der medizinischen bzw. beruflichen Reha werde ich noch gesondert informieren.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht
  • Die Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden
  • Sie können generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten
  • Sie sind seit mindestens 5 Jahren versichert (sog. Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen:
    • Beitragszeiten, auch wenn Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben, sich der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege gewidmet haben oder freiwillige Zahlungen geleistet haben
    • Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
    • Versorgungsausgleich nach Scheidung
    • Zuschläge für 400-Euro-Jobs
    • Rentensplitting
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt
  • Die Wartezeit kann auch weniger als 5 Jahre betragen, wenn
    • die Erwerbsminderung durch oder auftritt und Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sind oder in den letzten 2 Jahren wenigstens 12 Monate lang Pflichtbeiträge bezahlt haben
    • die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ihrer Ausbildung auftritt. In den letzten 2 Jahren haben Sie mindestens 12 Monate lang Pflichtbeiträge abgeführt

Montag, 23. Februar 2009

Zitat der Woche




Jedes Leben hat sein Maß an Leid. Manchmal bewirkt eben dieses unser Erwachen.
Buddha, (560 - 480 v. Chr.), auch: Siddhartha Gautama (Pali: Siddhattha Gotama)

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Jetzt ist es ja heute fast auf den Tag genau vier Monate her, seit meinem letzten Posting hier.
Das hat verschiedene Gründe. Zum einen zeitliche - seit September arbeite ich wieder voll und
damit ist einfach der zeitliche Rahmen enger geworden - zum Zweiten geht es mir gesundheitlich
im Moment glücklicherweise sehr gut. Das hatte u.a. zur Folge, dass ich mich nicht mehr
"rund um die Uhr" mit dem Thema CED beschäftige.

Zu Zeiten, wo es mir gesundheitlich schlecht ging, gab es für mich kein anderes Thema. Und
das war einfach falsch. Mein Tipp an alle Betroffenen ist daher erst mal: Es gibt noch ein Leben neben der CED.
Gebt der Krankheit ihren Platz, aber vergesst darüber das Leben nicht.

Das ich mich jetzt entschlossen habe das Blog weiterzuführen heisst un Gott sei Dank nicht,
das es mir wieder schlecht geht. Nein, ich habe festgestellt, dass der Informationsbedarf in
Sachen CED immer noch sehr hoch ist und ich will weiterhin meine persönlichen Erfahrungen
hier anderen Betroffenen zur Verfügung stellen.

Bei der Durchsicht meiner BlogLog Dateien ist mir aufgefallen, dass besonders viele Menschen
über die Suche nach "Rente", "EM - Rente" und ähnliche Suchbegriffe auf mein Blog gestossen
sind.
Daher möchte ich in Zukunft auch zu diesen Themen hier etwas einstellen (basierend auch auf eigenen Erfahrungen).

Zur ersten Information hier mal ein paar Links zum Thema.
1. Forum Schwerbehinderung-aktuell.de
2. Deutsche Rentenversicherung
3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (Fragen zur Schwerbehinderung)

Aber auch alle andere Themen werde ich gerne weiterführen.