Samstag, 14. März 2009

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wenn ihr euch entschließt, auf Grund eurer gesundheitlichen Situation eine Erwerbsminderungsrente (=EWRente) zu stellen, gilt folgendes Prozedere:
* Antragstellung
* Prüfung der Erwerbsminderung anhand ärztlicher Unterlagen bzw. Gutachten
* Bescheid über Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente muss per Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA) beantragt werden.

Ratsam ist es immer zusammen mit dem Hausarzt den Antrag zu stellen. Medizinische Unterlagen des Hausarztes müssen sowieso eingereicht werden. Es ist auch möglich während eines Krankenhausaufenthaltes durch den zuständigen Sozialdienst einen Antrag einzureichen.

Zunächst werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Rententräger geprüft, d.h. ob der Versicherte überhaupt einen Anspruch auf Rentenleistungen besitzt.

Die weitere Prüfung erfolgt anhand von aktuellen medizinischen Befundberichten eures behandelnden Arztes, aus der die Art und Dauer Ihrer Erkrankung hervorgehen.

In der Regel wird eine medizinische Reha bewilligt, die keinesfalls abgelehnt werden sollte. Die Beurteilung der behandelnden Reha Ärzte ist von großer Bedeutung für die weiteren Schritte. Auch wird die Möglichkeit einer beruflichen Eingliederung geprüft, d.h. gibt es Möglichkeiten den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass ein weiterer Verbleib zumutbar ist, oder gibt es andere, den gesundheitlichen Erfordernissen entsprechendere Arbeitsplätze im Betrieb.

Einen gesonderten Rentenantrag müsst ihr nicht stellen, wenn ihr bereits eine Rehabilitationsleistung bezogen habt und die Erwerbsminderung dadurch nicht verbessert werden konnte. In diesem Fall gilt der Rehabilitationsantrag auch als Rentenantrag.

Leistung:
volle Erwerbsminderung
  • ihr könnt auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten
  • ihr bekommt keine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Behindertenwerkstätten oder ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu
halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
  • Wenn ihr zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten könnt, erfüllen ihr die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung. Ihr habt Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente
  • Die anteilige Erwerbsminderungsrente soll dann in Kombination mit einer Teilzeitarbeit euren Lebensunterhalt sichern. Könnt ihr keinen Teilzeitarbeitsplatz finden und ihr seid arbeitslos, kann die volle Erwerbsminderungsrente, als Arbeitsmarktrente bekannt, gewährt werden
  • Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, können bereits eine teilweise Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie berufsunfähig sind, also nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können und keine adäquate Stelle bekommen. Versicherte, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, müssen dagegen auch einen weniger qualifizierten Job annehmen, bevor sie Anspruch auf Erwerbsminderung haben.

Tipps, Checkliste
  • Achtet darauf, dass zum Antrag aussagekräftige Gutachten von Fachärzten, Krankenkasse oder Arbeitsagentur und eurer Krankengeschichte beilegen. Ihr erhöht damit eure Chancen auf Bewilligung
  • Legt Widerspruch bei Ablehnung ein und klagt eventuell (vorher rechtlich abklären lassen)
  • Sucht die Hilfe eines Rechtsanwalts auf und klagt, wenn ihr Abschläge von eurer Erwerbsminderungsrente als nicht rechtens anseht
  • Wenn ihr älter als 60 Jahre seid, solltet ihr überlegen, ob es für euch sinnvoll ist, anstatt der Erwerbsminderungsrente die Altersrente mit bis zu 10,8 Prozent Rentenabschlägen vorzeitig zu erhalten
  • Wird eine erneute Zahlung der Zeitrente nicht bewilligt, solltet ihr Arbeitslosengeld I beantragen
  • Bei Hinzuverdienst durch eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit solltet ihr euch vorher über Bedingungen und Hinzuverdienstgrenzen bei eurer Rentenversicherung informieren
Wird fortgesetzt.

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